Wie erfolgt die Abrechnung für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?
Hierzu gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten:
Möglichkeit 1. Selbstzahler
Sie haben einen günstigeren Honorarsatz und es erfolgt keine Berichterstattung an Versicherungsträger. Dies bringt meist auch Vorteile mit sich, wenn Sie später in eine private Krankenversicherung oder in die Beihilfeversicherung eintreten möchten. Sie bleiben bei Versicherungen und wenn Sie z.B. eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchten vollkommen anonym.
Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und so u. U. Ihre Steuerlast mindern! Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind.
Möglichkeit 2. private Krankenversicherung
Sie klären mit ihrer Versicherung im Vorfeld ab, ob die Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag "Heilpraktiker für Psychotherapie" enthalten sind und Sie können diese dann direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.
Möglichkeit 3. private Zusatzversicherung
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, die auch die Leistung Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz beinhaltet, dann können Sie meist einen Teil der Gebühren dort einreichen. Der Anteil der übernommen wird variiert je nach Tarif. Das maximale Jahresbudget, welches Sie einreichen können liegt meist zwischen € 500 und € 1500.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit keine heilpraktische Leistungen in der Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.